Der Förderverein hat sich zum Ziel gesetzt, den Jugendfußball in Rosbach finanziell zu unterstützen. Damit unsere Jugendfußballer gute Trainingsmöglichkeiten vorfinden, sind immer wieder neue Anschaffungen wie beispielsweise Trikots, Bälle, usw. notwendig. Auch gemeinsame Ausflüge und Grillabende, die wir mit den Jugendlichen veranstalten, kosten Geld. Dies alleine zu tragen, ist dem SV leider nicht möglich. Daher wollen wir helfen, wo wir können.
Wir würden uns freuen, wenn auch Sie unsere Arbeit und somit unsere Jugendfußballer unterstützen. Werden Sie Mitglied im Förderverein oder spenden Sie regelmäßig oder auch nur einmalig für unsere Jugend. Wir haben hier zum Download die Beitrittserklärung und eine Spendenerklärung für Sie bereit gelegt. Weitere Infos zu unsere Arbeit bekommen Sie auch von unserem 1. Vorsitzenden.
Der Förderverein beim Stadtfest
Im Juli 2022 feierte die Stadt Rosbach Ihr 50-jähriges Bestehen als Gemeinde mit Stadtrechten zusammengesetzt aus dem drei Orten Ober-Rosbach, Nieder-Rosbach und Rodheim. Am dreitägigen Fest-Wochenende gab es an jedem Tag an einem anderen Ort einen Festplatz mit Aktionen. Der Förderverein beteiligte sich auch mit einem Weinstand am 08.07.2022 am Festplatz an der Adolf-Reichwein-Halle auf dem abends die Band "Frisch gepresst" viele Feiernde animierte.
Mit Weinen aus Rheinhessen, der Pfalz und Baden und kleinen Snacks wurden die Feiernden versorgt. Der Wein kam sehr gut an. Schon nach der Hälfte des Abends waren der Grauburgunder und der Riesling ausverkauft. Es wurde aber schnell für Nachschub gesorgt, so dass auch noch bis spät am Abend Wein für alle Feiernden bereit stand. Letzlich war der Weinstand ein voller Erfolg für den Förderverein. Der Erlös kommt dem Jugend-Fußball in Nieder-Rosbach zu Gute. Es wurden damit auch direkt Tore für die neue Spielart "Funino" für die Stars von Morgen angeschafft.
Der Vorstand vom Förderverein bedankt sich bei allen Helfern und der Stadt Rosbach, die den Weinstand möglich gemacht haben, und vorallem auch bei allen Verkäuferinnen, die mit Charme und Herz den Wein unter die Leute gebracht haben,
dm-drogerie markt zeigt jetzt Herz und wir sind mit dabei!
Bei der Aktion „Jetzt Herz zeigen!“ von dm-drogerie markt dürfen wir, der Fußball-Förderverein Nieder-Rosbach e.V., unser Engagement für den Jugendfußball in Rosbach im dm-Markt in der Dieselstraße 14 in Rosbach ab dem 17.09. vorstellen. Im Rahmen der Aktion wird es am Montag den 28.09. einen nationalen Spendentag geben. Wir hoffen darauf, dass viele Menschen Herz zeigen und den Spendentag gemeinsam zum Erfolg werden lassen.
Wie funktioniert es?
Menschen, die sich für andere engagieren, sich in ihrem direkten Umfeld einsetzen und dabei Herz zeigen, sind für unsere Gesellschaft unersetzlich und wertvoll. In den vergangenen Wochen ist das soziale und kulturelle Leben in den Gemeinden, im Rahmen von Projekten und in Vereinen gezwungenermaßen fast zum Erliegen gekommen. Durch die Aktion „Jetzt Herz zeigen!“ möchte dm das lokale bürgerschaftliche Engagement unterstützen. Am Montag, den 28. September, findet ein bundesweiter Spendentag statt. dm-drogerie markt spendet 5 Prozent des Tagesumsatzes anteilig an die Partnerprojekte der Aktion „Jetzt Herz zeigen!“.
Liebe Rosbacher und Freunde des Fußballs in Rosbach kauft am Montag den 28.09. im dm-Markt in Rosbach ein und unterstützt so unser Engagement. Wir werden die Spende in Trainingsmaterialien und die Infrastruktur des Sportgeländes investieren. Alle Details dazu finden sich auch im dm-Markt.
Fußball-Förderverein Nieder-Rosbach e.V.
c/o Guido Dietz
Im Burggarten 9a
61191 Rosbach v.d.H.
1. Vorsitzender:
Martin Rosenberg
Tel.: 06003/935879
E-Mail: ffv@sv98rosbach.de
2. Vorsitzende: Dirk Schneider
Kassenwart: Guido Dietz
Schriftführer: Reiner Schusterschitz
Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Friedberg (Hessen).
Registernummer: VR 1112
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Er ist ein Förderverein i. S. v. § 58 -r. 1 AO, der
seine Mittel ausschließlich zur Förderung der in §3 Abs. 1 der in der Satzung genannten steuerbegünstigten Einrichtung und des in §3 steuerbegünstigten Zwecks verwendet.